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1243. Juli 23. Anagni.

10. Kal. Aug. p. a. 1.

Papst Innocenz IV. trägt auf die Bitte der Aebtissin von Trebnitz dem Erzbischofe von Gnesen auf, dieses Kloster vor denen zu schützen, welche die Besitzungen und Häuser desselben invadiren oder für die Nonnen bestimmte Vermächtnisse vorenthalten, oder gegen dieselben mit Bann oder Interdikt vor gehen oder endlich Zehnten von Besitzungen, welche das Kloster schon vor dem Generalconcile (im Lateran c. 1215) besessen, zu erpressen suchen. Sind dies Laien, soll der Erzbischof, wenn Ermahnung Nichts hilft, zur Excommunikation, sind es Geistliche, zur Amtssuspension schreiten.

Or. Breslauer Staats-Archiv, Trebnitz 57.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.